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Bewerbung und Zulassung

 

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

 Deadline

  • Bewerbung nur zum Wintersemester
  • Bewerbungsbeginn für diesen Studiengang ist voraussichtlich der 01 März 2025 für Studienbeginn ab Oktober 2025
  • Bewerbungsschluss: vorausgehender 15. Juli für Nicht-EU-Bewerber:innen, 15. September für EU-Bewerber:innen

 

Sprachkenntnisse (abhängig von der gewählten Fachrichtung)

  • English Language and Linguistics: Englischkenntnisse auf Niveau C1
  • General Linguistics and Linguistic Diversity: Englischkenntnisse auf Niveau B2
  • Germanistische Linguistik: Deutschkenntnisse auf Niveau C2 und Englischkenntnisse auf Niveau B2
  • Romanistische Linguistik: Deutsch- und Englischkenntnisse, sowie Kenntnisse einer romanischen Sprache auf Niveau B2
  • Slavistische Linguistik: Deutsch- und Englischkenntnisse auf Niveau B2, sowie Kenntnisse einer der folgenden Sprachen auf Niveau B1: Bosnisch, Kroatisch, Montenegrinisch, Serbisch, Bulgarisch, Polnisch, Russisch oder Tschechisch
  • Sprache und Kognition: Deutsch- und Englischkenntnisse auf Niveau B2
  • Für Bewerber:innen mit deutschem Abitur erkennen wir Englischkenntnisse aus dem Abitur bei entsprechendem Niveau als Nachweis an. (Die zentralen Richtlinien der Universität Freiburg zu Sprachnachweisen finden Sie hier.)
  • Im Zweifelsfall und bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Studienkoordinator*innen (studienkoordination(at)linguistik.uni-freiburg.de). 

 

Linguistik-Kenntnisse

  • Wir setzen voraus, dass im BA fundierte Kenntnisse im Bereich der Struktur einer oder mehrerer Sprachen (beispielsweise Phonetik, Phonologie, Orthographie, Morphologie Syntax, Semantik), sowie in mindestens einem weiteren der folgenden linguistischen Themenfelder erworben hat: Sprachliches Handeln (beispielsweise Pragmatik, Textlinguistik, Gesprächsanalyse), Sprachliche Variation und/oder sprachlicher Wandel (beispielsweise Dialektologie, Soziolinguistik, historische Sprachwissenschaft), Sprache und Kognition (beispielsweise Kognitive Linguistik, Psycholinguistik, Neurolinguistik) im Umfang von mindestens 35 ECTS-Punkte erworben wurden. Im Zweifelsfall und bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Studienkoordinator*innen (studienkoordination(at)linguistik.uni-freiburg.de). 

 

Unverbindliche Liste der für die Bewerbung benötigten Dokumente (für Details bitte die Zulassungsordnung konsultieren)

  • amtlich beglaubigte Kopie des BA-Zeugnisses
  • amtlich beglaubigte Kopie des Transcript of Records
  • geeignete Nachweise über Sprachkenntnisse (siehe oben)

 

Im Zweifelsfall und bei weiteren Fragen sehen Sie bitte in unserer List mit häufig gestellten Fragen nach oder kontaktieren Sie die Studienkoordinator*innen (studienkoordination(at)linguistik.uni-freiburg.de). 

 

Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein Studium der Linguistik in Freiburg entscheiden und wir Sie hier im Seminar begrüßen dürfen. Sie können sich auf einen Studienplatz im Masterstudiengang Linguistik: Sprache, Kommunikation und Kognition/Linguistics: Language, Communication and Cognition über das Campus-Management-System (HISinOne) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bewerben. Dort müssen Sie sich zunächst einmalig registrieren und danach bewerben. Hier werden Sie auch durch den Bewerbungsvorgang geführt.

Bewerbungen sind nur zum Wintersemester möglich; Bewerbungsschluss ist der 15. Juli (für Nicht-EU-Bewerber:innen), bzw. 15. September (für EU-Bewerber:innen) des laufenden Kalenderjahres. Bitte reichen Sie also alle für die Zulassung erforderlichen Unterlagen mit der Bewerbung bis spätestens zu diesem Termin ein. Hier finden Sie weitere Informationen.

Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Linguistik: Sprache, Kommunikation und Kognition ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium (oder ein vergleichbares Grundstudium) in einem linguistischen oder philologischen Fach. Genaueres regelt die Zulassungsordnung. Über Ihre Zulassung entscheidet die Zulassungskommission. Sie tagt in der Regel Ende Juli/Anfang August. Nach der Entscheidung der Kommission erhalten Sie eine E-Mail, in der Ihnen das Ergebnis der Auswahlsitzung mitgeteilt wird. Dies ist aber noch nicht die offizielle Zulassung, sondern nur eine informelle Mitteilung. Die offiziellen Zulassungsbescheide, die Sie evtl. auch zur Beantragung von Visa benötigen, erhalten Sie nur vom Service Center Studium (SCS) der Universität Freiburg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SCS bemühen sich, dass diese Zulassungsbescheide im Laufe des August ausgestellt werden.

Internationalen Studieninteressierten empfehlen wir, sich hier und hier über die für sie geltenden Bestimmungen zu informieren.